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Die Satzung

Im Zusammenhang mit dem Bau und der Unterhaltung des Lehrbienenstandes ist die Notwendigkeit erkannt worden, dem Verein durch eine Satzung und Eintragung in das Vereinsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit zu geben. Die erforderlichen Beschlüsse wurden in der Mitgliederversammlung vom 02.03.1986 gefasst. Im November 1986 ist die Satzung unter dem Zeichen VR 556 Z in das Vereinsregister beim Amtsgericht Zweibrücken eingetragen worden.

In der Mitgliederversammlung vom 02.04.2000 ist beschlossen worden, für den Verein die Gemeinnützigkeit zu beantragen, damit die Möglichkeit geschaffen wird, für Spenden entsprechende Spendenscheinigungen auszustellen. Nach einer erforderlichen Anspassung der Vereinssatzung ist die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Pirmasens festgestellt und bis heute bestätigt worden.

Bei Interesse können Sie die Satzung downloaden. Bitte klicken sie hier [28 KB] .